Gebärmutterhalskrebs

 

Papillomaviren können beim Menschen Warzen, Papillome und bösartige Tumore des Gebärmutterhalses, der Haut und des Enddarms hervorrufen.

Von den über 100 bekannten Typen der menschlichen (humanen) Papillomaviren befallen über 35 die Geschlechtsorgane. Nicht alle sind gefährlich. Einige Typen gelten aber als Ursache der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs: In mehr als 90% aller Gebärmutterhalstumore wurden HP-Viren nachgewiesen. Zu den Risikotypen gehören u.a. HPV 16, 18, 31 und 45.

 

HPV 16 ist in 50-60 %, HPV 18 in 10-20 % der bösartigen Krebserkrankungen des Gebärmutterhalses nachweisbar.

 

Auch wenn eine Infektion mit HPV inzwischen als Hauptursache für Gebärmutterhalskrebs gilt, spielen auch andere Faktoren eine Rolle. Zu diesen Co-Faktoren könnten weitere sexuell übertragene Krankheitserreger wie Herpes-Simplex-Viren oder Chlamydien gehören. Weitere Risikofaktoren sind ungeschützter Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern sowie das Rauchen.

 

Kann ich mein Kind vor Gebärmutterhalskrebs schützen?

Kurze Antwort: Ja, aber nicht in jedem Fall.

 

Lange Antwort:

Es gibt eine Impfung gegen die HPV Typen 6, 11, 16 und 18. HPV 6 und 11 können Warzen an den Geschlechtsorganen verursachen. HPV 16 und 18 sind die am häufigsten auftretenden bösartigen HPV-Typen. Wenn Sie Ihr Kind vor der Infektion mit den HPV-Typen 16 und 18 impfen lassen, besteht eine fast 100% Immunität gegen die geimpften HPV-Typen, solange der Impfschutz anhält.

Sie sollten wissen, dass durch die Impfung die mögliche Entstehung von Gebärmutterhalskrebs durch die Risiko-Typen HPV 31, 33, 35, 39, 45, 51, 52, 58, 59 und 66 nicht verhindert werden kann.

 

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D.h. die bisherigen Vorsorgeuntersuchungen sind auch nach einer HPV-Impfung nach wie vor dringend notwendig!

Ob Sie Ihr Kind gegen HPV impfen lassen möchten, besprechen Sie am besten mit dem Arzt Ihres Vertrauens. Als Diskussionsgrundlage einige Fakten zur derzeit erhältlichen HPV-Impfung:

 

  • Die Impfung nützt nur bei Mädchen/Frauen, die sich vor dem Abschluss der dreifachen Impfung nicht mit den HPV-Typen 16 und 18 infiziert haben. Ob bei vorheriger Infektion mit nur einem der beiden Typen die Impfung noch Schutz gegen den anderen Typ erzeugen kann, wird zurzeit erforscht.



  • Die Entwicklung eines Gebärmutterhalstumors dauert einige Jahre. Daher wurden in der Zulassungsstudie für den Impfstoff die Zellveränderungen am Gebärmutterhals, die Vorstufen für den Tumor sein können, als Messgröße für die Wirksamkeit des Impfstoffs herangezogen.
Bei abgeschlossener Impfung wurde drei Jahre später bei allen geimpften Frauen kein HPV 16 oder 18 in veränderten Zellen gefunden. Es besteht somit ein Schutz gegen eine Infektion mit HPV 16 und 18 von nahezu 100%.



  • Zählt man alle durch HPV verursachten Zellveränderungen unabhängig vom HPV-Typ zusammen, so hatten von 1000 geimpften Frauen 13, von 1000 ungeimpften Frauen 15 HPV-bedingte Zellveränderungen. Die Lücke bei den geimpften und somit gegen HPV 16 und 18 immunen Frauen wurde durch andere HPV-Typen geschlossen.



  • Die Wahrscheinlichkeit, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, liegt in Deutschland bei unter 0,02%.



  • Wie lange der Immunschutz gegen die vier HPV-Typen 6, 11, 16 und 18 über die geprüften 4,5 Jahre hinaus anhält und wann eine Auffrischimpfung eventuell notwendig ist, ist zurzeit nicht bekannt.


Wann soll ich mein Kind Impfen lassen?

 

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Da die Papillomaviren sexuell übertragen werden, sollten Sie Ihr Kind vor dem ersten Geschlechtsverkehr impfen lassen. Die Impfung erfolgt in drei Teilimpfungen innerhalb von vier bis zwölf Monaten. Die ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfiehlt eine Impfung ab dem 12. Lebensjahr bis zum 17. Lebensjahr. Ob und wann eine Auffrischimpfung erfolgen sollte, ist zurzeit nicht bekannt.

Welche Risiken gibt es bei der HPV-Impfung?

Möglich sind Reaktionen an der Injektionsstelle und Allgemeinreaktionen wie Abgeschlagenheit, Magen-Darm-Beschwerden oder Temperaturerhöhungen. Mögliche langfristige Nebenwirkungen sind aufgrund der kurzen Studiendauer noch nicht auszuschließen.

 

Wo kann ich mein Kind impfen lassen?

Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Hausarzt.

 

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Wer übernimmt die Kosten?

Die Impfung wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren bezahlt.